Themen der Woche
CO2-Preise steigen
Im neuen Jahr ändern sich einige Regeln, die den Immobilienmarkt betreffen. Ab 2026 wird der CO2-Preis erstmals in einem Korridor festgelegt und liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Das dürfte Heizöl und Erdgas verteuern und sanierte Immobilien attraktiver machen. Außerdem wird die Förderung für energetische Sanierungen angepasst. Die BAFA-Einzelförderungen für Heizsysteme, Dämmung oder Instandhaltung bleiben bestehen. Wärmepumpen, für die ab dem 1. Januar 2026 ein Förderantrag gestellt wird, müssen mindestens 10 dB leiser sein, als die EU-Ökodesign-Verordnung vorschreibt. Bis Ende 2025 reichten 5 dB. Obwohl die KfW-Darlehen erhalten bleiben, könnten einzelne Programme wegen der angespannten Haushaltslage geändert werden. Die steigende CO2-Bepreisung wirkt hierbei als Katalysator: Der langfristige Werterhalt einer Immobilie ist künftig untrennbar mit ihrer energetischen Bilanz verknüpft. Das macht den energetischen Zustand bei jedem Immobilienkauf zu einem entscheidenden Preisargument und bietet die Chance, Modernisierungsbedarfe frühzeitig in die Finanzierungsplanung zu integrieren. (Verbraucherzentrale, energie-fachberater)
Reform des Mietrechts: „Mietrecht II“
Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) steht an: Unter dem Titel „Mietrecht II” soll das Mietrecht zugunsten der Mieterinnen und Mieter reformiert werden. Laut der Süddeutschen Zeitung sollen Indexmietverträge strenger reguliert werden. Die mögliche Mietsteigerung orientiert sich bei Indexmietverträgen an der Inflation. Bei regulären Mietverträgen dürfen Mieten nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. „Mietrecht II” plant, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten auf 3,5 % jährlich zu begrenzen. In einem Punkt stärkt das Ministerium angesichts steigender Baukosten die Vermieterinnen und Vermieter: Die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Die Miete kann so vergleichsweise einfach erhöht werden, wenn die Modernisierungen einen Umfang von bis zu 20.000 Euro haben. Zudem hat das Justizministerium eine Expertenkommission einberufen, die 2026 Vorschläge zum Mietrecht vorlegen soll. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Vermieterinnen und Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse Bußgelder zahlen müssen. Für Kapitalanlegerinnen und -anleger bedeutet dies zwar eine engere Renditekalkulation durch die mögliche 3,5 %-Kappung, doch die verdoppelte Modernisierungsgrenze von 20.000 Euro macht energetische Sanierungen deutlich attraktiver – ein idealer Aufhänger für Beratungsgespräche zu Modernisierungs- und Anschlussfinanzierungen. (Tagesschau, Süddeutsche Zeitung+, BR24)
Im neuen Jahr ändern sich einige Regeln, die den Immobilienmarkt betreffen. Ab 2026 wird der CO2-Preis erstmals in einem Korridor festgelegt und liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Das dürfte Heizöl und Erdgas verteuern und sanierte Immobilien attraktiver machen. Außerdem wird die Förderung für energetische Sanierungen angepasst. Die BAFA-Einzelförderungen für Heizsysteme, Dämmung oder Instandhaltung bleiben bestehen. Wärmepumpen, für die ab dem 1. Januar 2026 ein Förderantrag gestellt wird, müssen mindestens 10 dB leiser sein, als die EU-Ökodesign-Verordnung vorschreibt. Bis Ende 2025 reichten 5 dB. Obwohl die KfW-Darlehen erhalten bleiben, könnten einzelne Programme wegen der angespannten Haushaltslage geändert werden. Die steigende CO2-Bepreisung wirkt hierbei als Katalysator: Der langfristige Werterhalt einer Immobilie ist künftig untrennbar mit ihrer energetischen Bilanz verknüpft. Das macht den energetischen Zustand bei jedem Immobilienkauf zu einem entscheidenden Preisargument und bietet die Chance, Modernisierungsbedarfe frühzeitig in die Finanzierungsplanung zu integrieren. (Verbraucherzentrale, energie-fachberater)
Reform des Mietrechts: „Mietrecht II“
Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) steht an: Unter dem Titel „Mietrecht II” soll das Mietrecht zugunsten der Mieterinnen und Mieter reformiert werden. Laut der Süddeutschen Zeitung sollen Indexmietverträge strenger reguliert werden. Die mögliche Mietsteigerung orientiert sich bei Indexmietverträgen an der Inflation. Bei regulären Mietverträgen dürfen Mieten nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. „Mietrecht II” plant, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten auf 3,5 % jährlich zu begrenzen. In einem Punkt stärkt das Ministerium angesichts steigender Baukosten die Vermieterinnen und Vermieter: Die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Die Miete kann so vergleichsweise einfach erhöht werden, wenn die Modernisierungen einen Umfang von bis zu 20.000 Euro haben. Zudem hat das Justizministerium eine Expertenkommission einberufen, die 2026 Vorschläge zum Mietrecht vorlegen soll. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Vermieterinnen und Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse Bußgelder zahlen müssen. Für Kapitalanlegerinnen und -anleger bedeutet dies zwar eine engere Renditekalkulation durch die mögliche 3,5 %-Kappung, doch die verdoppelte Modernisierungsgrenze von 20.000 Euro macht energetische Sanierungen deutlich attraktiver – ein idealer Aufhänger für Beratungsgespräche zu Modernisierungs- und Anschlussfinanzierungen. (Tagesschau, Süddeutsche Zeitung+, BR24)
Immobilienpreise steigen weiter
Die Preise für Wohnimmobilien dürften in den nächsten Jahren weiter steigen. Im dritten Quartal 2025 lagen sie im Schnitt 3,3 % über dem Vorjahreswert. Damit erhöhte sich der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamts zum vierten Mal in Folge im Vergleich zum Vorjahresquartal. Immobilienanalystinnen und -analysten, die von der Nachrichtenagentur Reuters befragt wurden, erwarten für Deutschland einen jährlichen Anstieg von über 3 %. Dieser Wert übertrifft die Inflation, die im Gesamtjahr 2025 laut vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamts bei 2,2 % lag. Damit erweist sich die Immobilie erneut als effektiver Inflationsschutz. Wer jetzt kauft, sichert sich reale Wertzuwächse. Ökonominnen und Ökonomen gehen davon aus, dass sich die Teuerungsrate in diesem Jahr auf knapp über 2 % einpendeln könnte. Im Euroraum erreichte die jährliche Inflationsrate laut einer Schnellschätzung von Eurostat im Dezember 2,1 %. Die Europäische Zentralbank strebt eine Rate von 2 % an. (Handelsblatt+, Wirtschaftswoche)
Die Preise für Wohnimmobilien dürften in den nächsten Jahren weiter steigen. Im dritten Quartal 2025 lagen sie im Schnitt 3,3 % über dem Vorjahreswert. Damit erhöhte sich der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamts zum vierten Mal in Folge im Vergleich zum Vorjahresquartal. Immobilienanalystinnen und -analysten, die von der Nachrichtenagentur Reuters befragt wurden, erwarten für Deutschland einen jährlichen Anstieg von über 3 %. Dieser Wert übertrifft die Inflation, die im Gesamtjahr 2025 laut vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamts bei 2,2 % lag. Damit erweist sich die Immobilie erneut als effektiver Inflationsschutz. Wer jetzt kauft, sichert sich reale Wertzuwächse. Ökonominnen und Ökonomen gehen davon aus, dass sich die Teuerungsrate in diesem Jahr auf knapp über 2 % einpendeln könnte. Im Euroraum erreichte die jährliche Inflationsrate laut einer Schnellschätzung von Eurostat im Dezember 2,1 %. Die Europäische Zentralbank strebt eine Rate von 2 % an. (Handelsblatt+, Wirtschaftswoche)
Erschwinglichkeitsindex: Große Spanne zwischen den Regionen
Laut Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln im Auftrag der Interhyp-Gruppe gaben Haushalte im Oktober durchschnittlich 29 % ihres verfügbaren Nettoeinkommens für die Wohnungsfinanzierung aus. „In ländlichen und kleinstädtischen Regionen reicht eine Musterfinanzierung mit gut einem Viertel des Haushaltseinkommens aus, während die Belastung in den Top-7-Städten rechnerisch weiterhin nahe an der 40-Prozent-Marke liegt“, erklärt Studienautor Michael Voigtländer. Dennoch hat sich die Erschwinglichkeit seit Oktober 2023 in allen Bundesländern verbessert. Gründe dafür sind moderatere Kaufpreise, leicht gesunkene Zinsen und höhere Einkommen. Die Studie untersucht auch, wie politische Maßnahmen wie ein zinsvergünstigtes Nachrangdarlehen wirken könnten. Dieses würde die Belastung auf 26,5 % senken. Eine Halbierung der Grunderwerbsteuer würde sie auf 28,3 % reduzieren. Die Musterberechnung geht von Vollzeitbeschäftigten aus, deren Einkommen am oberen Rand der mittleren Einkommensgruppe liegt. (Interhyp-IW-Erschwinglichkeitsindex, Der Spiegel)
Laut Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln im Auftrag der Interhyp-Gruppe gaben Haushalte im Oktober durchschnittlich 29 % ihres verfügbaren Nettoeinkommens für die Wohnungsfinanzierung aus. „In ländlichen und kleinstädtischen Regionen reicht eine Musterfinanzierung mit gut einem Viertel des Haushaltseinkommens aus, während die Belastung in den Top-7-Städten rechnerisch weiterhin nahe an der 40-Prozent-Marke liegt“, erklärt Studienautor Michael Voigtländer. Dennoch hat sich die Erschwinglichkeit seit Oktober 2023 in allen Bundesländern verbessert. Gründe dafür sind moderatere Kaufpreise, leicht gesunkene Zinsen und höhere Einkommen. Die Studie untersucht auch, wie politische Maßnahmen wie ein zinsvergünstigtes Nachrangdarlehen wirken könnten. Dieses würde die Belastung auf 26,5 % senken. Eine Halbierung der Grunderwerbsteuer würde sie auf 28,3 % reduzieren. Die Musterberechnung geht von Vollzeitbeschäftigten aus, deren Einkommen am oberen Rand der mittleren Einkommensgruppe liegt. (Interhyp-IW-Erschwinglichkeitsindex, Der Spiegel)
Sanierungsbereitschaft hoch
6,2 Millionen Haushalte wollen ihre Wohnimmobilien in den nächsten fünf Jahren energetisch sanieren – das entspricht 15 % der 41 Millionen Haushalte in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von Sirius Campus. Am häufigsten planen die Eigentümerinnen und Eigentümer, Strom mit Photovoltaikanlagen zu erzeugen. Laut der Studie haben 27 % der Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer und 24 % der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer mindestens eine Sanierungsmaßnahme vor. Neben Photovoltaikanlagen (16 %) stehen vor allem Wärmedämmung (12 %) und effizientere Heizungen (8 %) auf der Liste. Die Hauptmotive der Eigentümerinnen und Eigentümer: Sie wollen Energiekosten senken (54 %) und den Wert ihrer Immobilie steigern (47 %). Auch die Unabhängigkeit von Energiepreisen (38 %) und der Klimaschutz (32 %) spielen eine Rolle. (Sirius Campus)
6,2 Millionen Haushalte wollen ihre Wohnimmobilien in den nächsten fünf Jahren energetisch sanieren – das entspricht 15 % der 41 Millionen Haushalte in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von Sirius Campus. Am häufigsten planen die Eigentümerinnen und Eigentümer, Strom mit Photovoltaikanlagen zu erzeugen. Laut der Studie haben 27 % der Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer und 24 % der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer mindestens eine Sanierungsmaßnahme vor. Neben Photovoltaikanlagen (16 %) stehen vor allem Wärmedämmung (12 %) und effizientere Heizungen (8 %) auf der Liste. Die Hauptmotive der Eigentümerinnen und Eigentümer: Sie wollen Energiekosten senken (54 %) und den Wert ihrer Immobilie steigern (47 %). Auch die Unabhängigkeit von Energiepreisen (38 %) und der Klimaschutz (32 %) spielen eine Rolle. (Sirius Campus)