Themen der Woche
Immobilienpreise: Kurzfristiger Rückgang, langfristiger Aufwärtstrend
Die Immobilienpreise sind zuletzt leicht zurückgegangen: Laut dem aktuellen Interhyp-Immobilienpreisindex lagen Ende Oktober die durchschnittlichen Kaufpreise um 0,3 % niedriger als im Vormonat. Dabei zeigt sich ein differenziertes Bild: Während in Leipzig, Köln und Stuttgart Zuwächse zwischen 0,3 % und 0,4 % zu verzeichnen waren, sanken in Berlin die Kaufpreise um 0,4 %. Bundesweit haben seit August die Preise in Niedersachsen (- 1,45 %) und Bremen (- 0,99 %) am stärksten nachgegeben, während das Kaufpreisniveau in Hessen mit einem minimalen Minus von 0,17 % nahezu stabil blieb. Im Jahresvergleich sieht jedoch der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zum Ende des dritten Quartals 2025 noch immer ein kräftiges Plus von 3,8 %. Besonders stark fiel der Preiszuwachs laut vdp-Immobilienpreisindex mit 5,2 % bei Mehrfamilienhäusern aus, während sich selbst genutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen um 2,4 % verteuerten.
Laut Interhyp-Vertriebsvorständin Mirjam Mohr sei es indes noch zu früh, um von einer Trendwende zu sprechen. Aufgrund der ungebrochen starken Nachfrage nach Wohnraum sieht sie eher eine Verschnaufpause bei den Preisen. Ein ähnliches Fazit zieht auch Immobilienanalyst Jonas Zdrzalek vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW), der unter anderem auf die zuletzt stark gestiegene Zahl an Transaktionen verweist. Dies zeige, dass sie viele Marktteilnehmer offenbar mit den aktuellen Bedingungen arrangiert haben. „Für die nahe Zukunft deuten die meisten Indikatoren auf weiter steigende Preise hin“, sagt Zdrzalek. Seine Prognose: Bei einer Fortsetzung des Preistrends könnten die Immobilienpreise in zwei Jahren ihr Allzeithoch von 2022 wieder erreichen. (Interhyp-Immobilienpreisindex, Verband deutscher Pfandbriefbanken, Tagesschau.de)
Die Immobilienpreise sind zuletzt leicht zurückgegangen: Laut dem aktuellen Interhyp-Immobilienpreisindex lagen Ende Oktober die durchschnittlichen Kaufpreise um 0,3 % niedriger als im Vormonat. Dabei zeigt sich ein differenziertes Bild: Während in Leipzig, Köln und Stuttgart Zuwächse zwischen 0,3 % und 0,4 % zu verzeichnen waren, sanken in Berlin die Kaufpreise um 0,4 %. Bundesweit haben seit August die Preise in Niedersachsen (- 1,45 %) und Bremen (- 0,99 %) am stärksten nachgegeben, während das Kaufpreisniveau in Hessen mit einem minimalen Minus von 0,17 % nahezu stabil blieb. Im Jahresvergleich sieht jedoch der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zum Ende des dritten Quartals 2025 noch immer ein kräftiges Plus von 3,8 %. Besonders stark fiel der Preiszuwachs laut vdp-Immobilienpreisindex mit 5,2 % bei Mehrfamilienhäusern aus, während sich selbst genutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen um 2,4 % verteuerten.
Laut Interhyp-Vertriebsvorständin Mirjam Mohr sei es indes noch zu früh, um von einer Trendwende zu sprechen. Aufgrund der ungebrochen starken Nachfrage nach Wohnraum sieht sie eher eine Verschnaufpause bei den Preisen. Ein ähnliches Fazit zieht auch Immobilienanalyst Jonas Zdrzalek vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW), der unter anderem auf die zuletzt stark gestiegene Zahl an Transaktionen verweist. Dies zeige, dass sie viele Marktteilnehmer offenbar mit den aktuellen Bedingungen arrangiert haben. „Für die nahe Zukunft deuten die meisten Indikatoren auf weiter steigende Preise hin“, sagt Zdrzalek. Seine Prognose: Bei einer Fortsetzung des Preistrends könnten die Immobilienpreise in zwei Jahren ihr Allzeithoch von 2022 wieder erreichen. (Interhyp-Immobilienpreisindex, Verband deutscher Pfandbriefbanken, Tagesschau.de)

Neuer Koalitionsstreit um die Zukunft des Heizungsgesetzes
Nach der Ankündigung der Regierungskoalition, das landläufig als „Heizungsgesetz“ bekannte Gebäudeenergiegesetz zu reformieren, herrschte etliche Monate Funkstille. Nun zeigt sich, dass die Vorstellungen bei der SPD auf der einen und Union auf der anderen Seite weit auseinander liegen. Während Umweltminister Carsten Schneider (SPD) in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ einen Beibehalt der Förderung bis zu 70% beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen versprach, verlangen Vertreter der Union Einschnitte bei den Zuschüssen. Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) plädierte in einer Grundsatzrede für eine Reduzierung der Fördermaßnahmen, während der parlamentarische Geschäftsführer der Union gegenüber dem Deutschlandfunk die komplette Abschaffung der bestehenden Regelungen forderte. Lichtblick für Hauseigentümer: So lange keine Einigkeit über eine Gesetzesreform herrscht, gelten die alten Regelungen weiter. (Haufe.de, Spiegel online, Deutschlandfunk)
Nach der Ankündigung der Regierungskoalition, das landläufig als „Heizungsgesetz“ bekannte Gebäudeenergiegesetz zu reformieren, herrschte etliche Monate Funkstille. Nun zeigt sich, dass die Vorstellungen bei der SPD auf der einen und Union auf der anderen Seite weit auseinander liegen. Während Umweltminister Carsten Schneider (SPD) in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ einen Beibehalt der Förderung bis zu 70% beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen versprach, verlangen Vertreter der Union Einschnitte bei den Zuschüssen. Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) plädierte in einer Grundsatzrede für eine Reduzierung der Fördermaßnahmen, während der parlamentarische Geschäftsführer der Union gegenüber dem Deutschlandfunk die komplette Abschaffung der bestehenden Regelungen forderte. Lichtblick für Hauseigentümer: So lange keine Einigkeit über eine Gesetzesreform herrscht, gelten die alten Regelungen weiter. (Haufe.de, Spiegel online, Deutschlandfunk)
Neubauförderung für EH55-Gebäude soll reaktiviert werden
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) will die Bundesregierung die vor einem Jahr abgeschaffte Förderung für den Neubau von Wohnhäusern mit EH55-Standard wieder einführen. Hier handelt es sich um Gebäude, die 55 % der Energie benötigen, die ein nach energetischen Mindeststandards errichtetes Haus verbraucht. Zuletzt wurde beim Neubau nur noch der strengere und teurere EH40-Standard bezuschusst. Für die neue EH55-Förderung sollen 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Immobilienverband ZIA begrüßt die Reaktivierung der Förderung und sieht darin einen wichtigen Impuls für den Wohnungsneubau. Verbandpräsidentin Iris Schöberl weist darauf hin, dass viele bereits genehmigte Bauprojekte nach EH55-Standard derzeit auf Eis liegen, und betont: „Wenn der Haushaltsausschuss die Mittel freigibt, können diese Wohnungen endlich gebaut werden. Das wäre ein echter Push für die Branche.“ (ZEIT online, ZIA)
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) will die Bundesregierung die vor einem Jahr abgeschaffte Förderung für den Neubau von Wohnhäusern mit EH55-Standard wieder einführen. Hier handelt es sich um Gebäude, die 55 % der Energie benötigen, die ein nach energetischen Mindeststandards errichtetes Haus verbraucht. Zuletzt wurde beim Neubau nur noch der strengere und teurere EH40-Standard bezuschusst. Für die neue EH55-Förderung sollen 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Immobilienverband ZIA begrüßt die Reaktivierung der Förderung und sieht darin einen wichtigen Impuls für den Wohnungsneubau. Verbandpräsidentin Iris Schöberl weist darauf hin, dass viele bereits genehmigte Bauprojekte nach EH55-Standard derzeit auf Eis liegen, und betont: „Wenn der Haushaltsausschuss die Mittel freigibt, können diese Wohnungen endlich gebaut werden. Das wäre ein echter Push für die Branche.“ (ZEIT online, ZIA)
Klagen gegen Grundsteuerreform: Verhandlung am BFH hat begonnen
Seit Mittwoch verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) über die neue Grundsteuer. Das oberste deutsche Finanzgericht befasst sich mit Klagen gegen das so genannte Bundesmodell, das in 11 der 16 Bundesländern angewandt wird. Bei den drei Klagen, die nun vom BFH zugelassen worden sind, geht es um die Frage, ob die umstrittenen Bewertungsregeln gegen den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Das Bewertungsverfahren des Bundesmodells beruht auf pauschalen Bodenrichtwerten, Nettokaltmieten und Typisierungen. Der Verband Wohneigentum hofft auf ein richtungsweisendes Urteil, das für mehr Steuergerechtigkeit sorgt. Laut dem Verband ist für drei von vier Eigentümerinnen und Eigentümern die neue Grundsteuer höher als vor der Reform. Das Urteil soll voraussichtlich am 10. Dezember verkündet werden. (Tagesschau.de, Verband Wohneigentum)
Seit Mittwoch verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) über die neue Grundsteuer. Das oberste deutsche Finanzgericht befasst sich mit Klagen gegen das so genannte Bundesmodell, das in 11 der 16 Bundesländern angewandt wird. Bei den drei Klagen, die nun vom BFH zugelassen worden sind, geht es um die Frage, ob die umstrittenen Bewertungsregeln gegen den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Das Bewertungsverfahren des Bundesmodells beruht auf pauschalen Bodenrichtwerten, Nettokaltmieten und Typisierungen. Der Verband Wohneigentum hofft auf ein richtungsweisendes Urteil, das für mehr Steuergerechtigkeit sorgt. Laut dem Verband ist für drei von vier Eigentümerinnen und Eigentümern die neue Grundsteuer höher als vor der Reform. Das Urteil soll voraussichtlich am 10. Dezember verkündet werden. (Tagesschau.de, Verband Wohneigentum)
Vermietete Immobilien oft bis zu einem Drittel günstiger
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, die bereits vermietet ist, kann im Vergleich zu einer freien Wohnung mit kräftigen Abschlägen beim Kaufpreis rechnen. Das ergab eine aktuelle Marktanalyse von ImmoScout24, die in 42 Städten die Kaufpreise von vermieteten und unvermieteten Wohnungen verglichen hat. Dabei zeigen sich je nach Region und Größe der Stadt deutliche Unterschiede: Während Käuferinnen oder Käufer in Dresden beim Erwerb einer vermieteten Wohnung mit einer Preisreduzierung von 33 % rechnen können, sind es in München nur 12 % und in den kleineren Städten im Schnitt rund 15 %. Der Preisabschlag spiegle die Einschränkung bei der Nutzungsmöglichkeit wider, weil die Erwerberin oder der Erwerber den Mietvertrag und damit auch den bereits erworbenen Kündigungsschutz einer Mieterin oder eines Mieters übernehme, erläutert ImmoScout24-Geschäftsführerin Gesa Crockford. Unser Tipp: Der Erwerb einer preisgünstigen vermieteten Wohnung kann einen guten Einstieg in den Kapitalaufbau mit Immobilien darstellen – unter der Voraussetzung, dass sich die Käuferin oder der Käufer zuvor von der Bonität und Vertragstreue der Mieterin oder des Mieters überzeugt hat. (Immoscout24)
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, die bereits vermietet ist, kann im Vergleich zu einer freien Wohnung mit kräftigen Abschlägen beim Kaufpreis rechnen. Das ergab eine aktuelle Marktanalyse von ImmoScout24, die in 42 Städten die Kaufpreise von vermieteten und unvermieteten Wohnungen verglichen hat. Dabei zeigen sich je nach Region und Größe der Stadt deutliche Unterschiede: Während Käuferinnen oder Käufer in Dresden beim Erwerb einer vermieteten Wohnung mit einer Preisreduzierung von 33 % rechnen können, sind es in München nur 12 % und in den kleineren Städten im Schnitt rund 15 %. Der Preisabschlag spiegle die Einschränkung bei der Nutzungsmöglichkeit wider, weil die Erwerberin oder der Erwerber den Mietvertrag und damit auch den bereits erworbenen Kündigungsschutz einer Mieterin oder eines Mieters übernehme, erläutert ImmoScout24-Geschäftsführerin Gesa Crockford. Unser Tipp: Der Erwerb einer preisgünstigen vermieteten Wohnung kann einen guten Einstieg in den Kapitalaufbau mit Immobilien darstellen – unter der Voraussetzung, dass sich die Käuferin oder der Käufer zuvor von der Bonität und Vertragstreue der Mieterin oder des Mieters überzeugt hat. (Immoscout24)