Im Baufinanzierungslexikon finden Sie viele Erläuterungen zu Fachtermini aus dem Finanzbereich. Mit dem Baufinanzierungslexikon haben Sie jederzeit Zugriff auf ein praktisches Tool zu Ihrer Unterstützung.
Der Ablösetermin ist der exakte Zeitpunkt, an dem die bisherige Sollzinsbindung Ihres Darlehens ausläuft und eine neue Bank dieses Darlehen im Zuge einer Umschuldung ablösen kann.
Die vertragliche Übertragung von Rechten und Ansprüchen (z. B. einer Grundschuld) von Ihrem bisherigen Kreditinstitut auf einen neuen Darlehensgeber.
Notar- und Grundbuchkosten bei der Umschreibung von Kreditsicherheiten. Am günstigsten ist es, die Grundschulden vom alten an den neuen Kreditgeber abtreten zu lassen, statt sie zu löschen und neu einzutragen. Die Kosten für den Vollzug der Abtretung bei einer Buchgrundschuld liegen bei ca. 0,16 % der eingetragenen Grundschuldsumme.
Eine neue Zinsvereinbarung für die Restschuld eines bestehenden Darlehens nach Ablauf der ursprünglichen Sollzinsbindung. Dies kann entweder als Prolongation bei der bisherigen Bank oder als Umschuldung (Ablösung) durch ein neues Kreditinstitut erfolgen.
Die gleichbleibende regelmäßige Rate bis zum Ende der Sollzinsbindung. Sie setzt sich zusammen aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil. Da sich das Darlehen durch die laufende Tilgung reduziert, wird der Zinsanteil innerhalb der Rate Monat für Monat kleiner, während der Tilgungsanteil im gleichen Maße steigt.
Allgemein: Das Annuitätendarlehen gilt als das bewährte Standardprodukt zur klassischen Immobilienfinanzierung.
Die Annuität, eine gleichbleibende Rate, wird monatlich gezahlt. Diese setzt sich aus dem Sollzins und einem Tilgungsanteil zusammen. Bei dieser Darlehensform gilt generell: Je mehr getilgt wird, umso kleiner wird der Zinsanteil innerhalb der Rate während der Laufzeit. Je kleiner die Zinszahlung wird, umso höher wird – bei gleichbleibender Rate – der Tilgungsanteil. Das bedeutet: Beim Annuitätendarlehen wird der Zinssatz für eine bestimmte Sollzinsbindung fest vereinbart (üblich sind 5 bis 30 Jahre). Am Ende dieser Laufzeit wird der Zinssatz auf Basis der dann geltenden Marktzinsen für die nächste Sollzinsbindungsfrist neu verhandelt.
Die offizielle Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den rechtlichen Eigentumsübergang einer Immobilie oder eines Grundstücks. Diese Erklärung erfolgt zwingend vor einem Notar und ist fester Bestandteil des Kaufvertrags.
Eine vorläufige Eintragung in der Zweiten Abteilung des Grundbuches. Sie schützt den Käufer rechtlich und sichert seinen Anspruch auf die spätere Eigentumsübertragung ab, sodass die Immobilie nicht mehr anderweitig verkauft oder belastet werden kann.
Zinsgünstiges Darlehen, auf das der Bausparer nach erfolgreicher Zuteilung des Bausparvertrages einen festen Rechtsanspruch hat.
Beim Bauspardarlehen handelt es sich um ein unkündbares, in der Regel nachrangig im Grundbuch abzusicherndes Darlehen, das ausschließlich für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden darf. Zur Verzinsung und Tilgung ist ein monatlich gleichbleibender Betrag zu leisten. Die Höhe des Darlehens entspricht der Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem bereits angesparten Bausparguthaben.
Das Cap Darlehen ist eine Sonderform des variablen Darlehens ausgestattet mit einer Zinsobergrenze.
Der Zinssatz des Cap Darlehens wird alle sechs Monate dem aktuellen Zinsniveau auf Basis des 6-Monats-EURIBOR angepasst. Dies ist ein Referenzzinssatz zu dem sich die Banken das Geld untereinander ausleihen. Da der EURIBOR in vielen Medien täglich veröffentlicht wird, kann der Kunde jederzeit vergleichen und nachvollziehen in welcher Höhe der Zinssatz angepasst werden wird. Gegen einen deutlichen Zinsanstieg ist das Darlehen abgesichert, indem eine Zinsobergrenze in das Darlehen integriert wurde. So hat der Kunde die Sicherheit, dass er innerhalb der Laufzeit keinen höheren Zinssatz als die festgelegte Obergrenze zahlen muss. Zu jedem Zinsanpassungstermin darf der Kunde das Darlehen beliebig „sondertilgen“ oder sogar komplett zurückzahlen. Der Kunde kann den Zeitpunkt der Umwandlung in eine langfristige Sollzinsbindung jederzeit und selbst bestimmen.
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Darlehensvertrag enthält u.a. Angaben über die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art, wie das Darlehen gesichert wird sowie die zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung.
Einmaliger Zinsvorschuss, der während einer bestimmten Zinsfestschreibungszeit zu einem niedrigeren Sollzins führt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken sowie über die Eigentumsverhältnisse und darüber, welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse kann einen Auszug vom Grundbuch beantragen.
Steuerliche Belastung beim Kauf/Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie beträgt derzeit:
Dingliches Recht, d.h. ein Recht, das gegenüber jedermann wirkt und nicht nur gegenüber dem Vertragspartner, eines Dritten an einem Grundstück, welches z. B. zugunsten des Kreditgebers oder eines anderen Gläubigers in das Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden, stellt aber eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar.
In einer notariellen Urkunde wird die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld) erklärt, verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.
Zinsen, die im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe des Grundschuldzinses ist unabhängig von der Darlehensforderung und weicht daher von dem Darlehensvertrag ab.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Wenn ein Makler beim Immobilienkauf eingeschaltet wird, verlangt dieser zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises, zzgl. Mehrwertsteuer. Dazu kommen weitere Kaufnebenkosten: die Gebühren für Notar und Grundbuchamt. Insgesamt muss hier mit Gebühren von ca. 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises gerechnet werden. Und schließlich berechnet das Finanzamt noch die Grunderwerbsteuer, die örtlich verschieden ist und im Saarland aktuell bei 6,5 % des Kaufpreises liegt.
Zinsgünstiges Förderdarlehen, das von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben wird. Es existieren unterschiedliche Förderprogramme.
Die KfW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und fördert u.a. die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum sowie Investitionen zum Energiesparen. Mitfinanziert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder (Eigentums-)Wohnungen. Die KfW vergibt zur Förderung der Wohnungswirtschaft Darlehen zu Konditionen, die üblicherweise günstiger sind als Annuitätendarlehen von Hausbanken. Dabei wird das Darlehen nicht direkt von der KfW vergeben, sondern immer über die Bank, die auch die „Haupt-Hypothekenfinanzierung“ an den Kunden vergibt. Eine Übersicht über die einzelnen Programme, sowie Rechenbeispiele und Antragsformulare findet der Kunde unter www.kfw-foerderbank.de
Das Kombi Darlehen setzt sich aus einem klassischen Annuitätendarlehen und einem variablen Darlehen zusammen.
Die Gesamtfinanzierungssumme wird aufgeteilt. Für mindestens die Hälfte der Summe wird ein klassisches Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren aufgenommen. Der Rest wird als variables Darlehen abgeschlossen, mit einer Zinsbindung von drei Monaten. Dann erfolgt eine Zinsanpassung. Vertragliche Grundlage für die Zinsanpassung ist der sogenannte 3-Monats-EURIBOR. Dies ist ein Referenzzinssatz zu dem sich die Banken das Geld untereinander ausleihen. Da der EURIBOR in vielen Medien täglich veröffentlicht wird, kann der Kunde jederzeit vergleichen und nachvollziehen in welcher Höhe der Zinssatz angepasst werden wird. Sollten die Zinsen steigen, kann der Kunde das Darlehen zu den Zinsanpassungsterminen in ein langfristiges Darlehen umwandeln. Der variable Teil kann jederzeit und in beliebiger Höhe jeweils zum Monatsende zurückgezahlt bzw. sondergetilgt werden. Oftmals spricht man daher auch von einem Sondertilgungsdarlehen.
Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Bausparvorfinanzierung mit maximaler Sicherheit bei höchster Flexibilität und einer garantierten Zinssicherheit über die gesamte Gesamtlaufzeit.
Bei Vertragsabschluss wird Ihr Finanzierungsbedarf zu 100% ausbezahlt. Gleichzeitig erfolgt eine Soforteinzahlung in einen Bausparvertrag. Aus diesen beiden Beträgen ergibt sich die Gesamtfinanzierungssumme. Bis zur Zuteilung des Bausparvertrages bezahlen Sie eine feste monatliche Rate, bestehend aus Bausparbetrag plus Kreditzinsen. Die Zuteilung erfolgt nach ca. acht Jahren. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Darlehen mit dem Bausparguthaben teilweise getilgt. Der verbleibende Restkredit läuft als Bauspardarlehen weiter. Die bisher gewohnte monatliche Rate ändert sich nicht, sie wird jetzt jedoch für Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens verwendet. Nach rund 20 bis 26 Jahren ist der Kunde komplett schuldenfrei und war zudem über die gesamte Laufzeit unabhängig von der Entwicklung des Zinsniveaus am Markt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Wird kombiniert mit einem Erstrangdarlehen. Sollte der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, seine Kredite zu tilgen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden zunächst alle anderen Darlehensgeber befriedigt.
Ein Nachrangdarlehen ist vom Charakter her ein Konsumentenkredit. Im Grundbuch ist dieses Darlehen typischerweise im Nachrang abgesichert. Der Zinssatz ist höher als bei dem erstrangigen Hypothekendarlehen, die Sollzinsbindung üblicherweise fünf Jahre. Geeignet ist diese Darlehensform in Fällen, in denen das eigentlich (z.B. wegen Konstruktion, Machbarkeit, Zinssatz) bevorzugte Hypothekendarlehen aufgrund des Beleihungsauslaufes nicht darstellbar ist. In diesem Fall wird die Gesamtfinanzierungssumme geteilt: der größere Teil wird im ersten Rang des Grundbuches abgesichert als Hypothekendarlehen vergeben, der kleinere Teil im Nachrang des Grundbuches als Konsumentendarlehen. In manchen Fällen verzichten die Bankpartner des zweiten Teils sogar völlig auf eine Absicherung im Grundbuch. Für den ersten Teil hat der Kunde damit eine deutlich größere Auswahlmöglichkeit unter den Bankpartnern. Das Nachrangdarlehen ist jederzeitig beliebig und meistens auch kostenlos tilgbar.
Darlehensbetrag, auf den der Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrages einen Anspruch hat. Der Darlehensnehmer hat damit auch Anspruch auf mitfinanzierte Kosten. Es kommt nicht darauf an, dass dem Darlehensnehmer dieser Betrag auch wirklich in dieser Höhe zufließt.
Soweit der Darlehensnehmer nach Vertragsschluss das Darlehen nicht abnimmt oder die vereinbarten Voraussetzungen für die Auszahlung des Darlehens nicht erfüllt, entsteht dem Kreditgeber in der Regel ein ausgleichspflichtiger Schaden.
vergleiche Sollzins
Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös der Vollstreckung befriedigt werden. Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen nachrangigen Gläubigers ändern (Rangrücktritt).
Zinssatz, nach dem sich die jeweilige tatsächlich zu zahlende Zinsrate berechnet.
Die Sollzinsbindung sagt aus, wie lange die Kreditzinsen bei einer Baufinanzierung fixiert sind. Kreditnehmer wissen dadurch, wie hoch ihre monatliche Rate für die Dauer der Sollzinsbindung ist. Die Sollzinsbindung ist nicht zu verwechseln mit der Laufzeit. Die Laufzeit von Immobiliendarlehen liegt je nach Tilgungshöhe und Darlehenssumme im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Jahren. Das bedeutet: Wer eine fünfjährige Sollzinsbindung wählt, ist nach fünf Jahren in den seltensten Fällen schuldenfrei. Vielmehr wird zum Ende der Sollzinsbindung für die Restschuld eine Anschlussfinanzierung fällig. Aus diesem Grund ist eine lange Sollzinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren vor allem für sicherheitsbewusste Darlehensnehmer ratsam. Auch in Zeiten günstiger Immobilienzinsen sollten die Konditionen länger fixiert werden.
Neben der planmäßigen Tilgung, die der Kunde jeden Monat leistet, können zu bestimmten Terminen Sondertilgungen vorgenommen werden, die damit die Restschuld des Darlehens frühzeitig reduzieren.
Im Rahmen von Annuitätendarlehen gewähren viele Bankpartner dem Kunden die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten und dadurch die Restschuld zu reduzieren. Einige Institute bieten dies kostenfrei an, andere verlangen bei höheren Sondertilgungsbeiträgen Zinsaufschläge. Deshalb ist es wichtig, dass dem Kunden bewusst ist, ob ihm innerhalb der Sollzinsbindung überhaupt zusätzliches Kapital zur Verfügung stehen wird und wie viel ihm die Sondertilgungsoption tatsächlich wert ist.
Regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Kreditrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Die Bank erklärt sich bereit, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus bestimmten Verträgen (z.B. Bausparverträge, Kapitallebensversicherung) auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.
Der ursprünglich im Darlehensvertrag vereinbarte Tilgungssatz kann innerhalb der vereinbarten Sollzinsbindung in der Regel zweimal kostenfrei geändert werden.
Eine Tranche entspricht entweder dem Gesamtbetrag des Darlehens oder einem Teilbetrag des Darlehens, sofern dieses nicht in einem Zug vergeben wird. Dabei kann jede Tranche zu verschiedenen Terminen bzw. Zinssätzen vergeben werden.
Die Zivilprozessordnung gibt der Bank das Recht, das Grundstück gegebenenfalls in Form einer Zwangsversteigerung zu veräußern, ohne vorher bei Gericht klagen zu müssen. Dieses Recht nimmt der Kreditgeber als letztes Mittel bei einem rückständigen Darlehen in Anspruch.
Variable Darlehen werden nicht mit einer festen Sollzinsbindung von mehreren Jahren abgeschlossen.
Bei variablen Darlehen wird der Zinssatz in der Regel alle 3 bis 6 Monate den aktuellen Marktbedingungen angepasst. Berechnungsgrundlage für den variablen Zins ist der EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Dies ist ein Referenzzinssatz zu dem sich die Banken das Geld untereinander ausleihen. Da der EURIBOR in vielen Medien täglich veröffentlicht wird, kann der Kunde jederzeit vergleichen und nachvollziehen in welcher Höhe der Zinssatz angepasst werden wird. Variable Darlehen bieten dem Darlehensnehmer eine hohe Flexibilität, da sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zurückgeführt werden können. Wer die Zinsentwicklung im Auge hat, kann von fallenden Konditionen profitieren. Im Gegenzug ist es wichtig, bei steigenden Zinsen wachsam zu sein und aus dem variablen Darlehen ein Festzinsdarlehen zu machen.
Sonderform des Annuitätendarlehens, wobei während der Sollzinsbindung das Darlehen vollständig zurückgezahlt wird.
Bei einem Volltilgerdarlehen zahlt der Kunde durch eine höhere Tilgung das Darlehen in der Sollzinsbindungsfrist komplett zurück. Der Tilgungssatz ergibt sich also aus dem Zeitraum, nach dem der Kunde schuldenfrei sein möchte. Je länger die gewählte Zinsbindung, desto niedriger ist der nötige Tilgungsanteil- und umgekehrt. Da für Banken solche Darlehen sehr kalkulierbar sind, gewähren sie gegenüber normalen Annuitätendarlehen attraktive Zinsabschläge.
Soweit keine Sondertilgungsrechte zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sind, besteht während der Sollzinsbindung grundsätzlich keine Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung. Ein gesetzliches Kündigungsrecht besteht für den Darlehensnehmer insbesondere dann, wenn er die Immobilie veräußert. In diesem Fall ist er jedoch verpflichtet, den beim Kreditgeber durch die vorzeitige Rückzahlung entstehenden wirtschaftlichen Nachteil zu ersetzen (Vorfälligkeitsentschädigung).
Der Darlehensnehmer kann gemäß § 495 BGB grundsätzlich seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Kreditgeber zu erklären.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Zu diesem Buchstaben sind aktuell keine Fachbegriffe hinterlegt.
Soweit der Darlehensnehmer mit Zins- und Tilgungsraten aus dem Darlehensvertrag in Verzug kommt, wird der in Verzug befindliche Betrag vom Kreditgeber gesondert verzinst. Im Einzelfall kann der Kreditgeber einen höheren, der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. Gerät der Darlehensnehmer mit der Zahlung mit mindestens zwei aufeinander folgenden Zins- und Tilgungsraten ganz oder teilweise und mindestens zweieinhalb Prozentpunkten des Nennbetrags des Darlehens in Verzug, kann der Kreditgeber das Darlehen kündigen.
Für einen bestimmten Zeitraum – zwischen 1 bis 30 Jahre – wird für das Darlehen ein fester Zinssatz vereinbart. Zum Ende der Sollzinsbindung werden die Zinskonditionen neu vereinbart. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch Wahl einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern.
Kann ein Darlehen bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreiszahlung oder beispielsweise der Zahlung von Baukosten nicht ausgezahlt werden, ist eine sogenannte Zwischenfinanzierung erforderlich.