Aktuelles aus der Bankenwelt - IB-Molter

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Aktuelles aus der Bankenwelt

Finanzierung
Die aktuellste Information zu jeder Bank stehen immer ganz oben,
sie können zu einer Bank direkt über den unten stehenden Link springen

PSD Bank Nord eG



VR-Bank Rhein-Neckar eG: Konditionssenkung ab Fr. 02.06.2023
 Die VR-Bank Rhein-Neckar eG senkt per Freitag, 02.06.2023, ihre Basiszinsen um bis zu 15 Basispunkte.

Die wichtigsten Sollzinsbindungen im Überblick:
Variabel Zwifi: +/- 0,00% (5,99% -> 5,99%)
5 Jahre: - 0,14% (3,155% -> 3,018%)
6 Jahre: - 0,14% (3,116% -> 2,973%)
7 Jahre: - 0,15% (3,095% -> 2,949%)
8 Jahre: - 0,15% (3,087% -> 2,939%)
9 Jahre: - 0,15% (3,089% -> 2,938%)
10 Jahre: - 0,15% (3,095% -> 2,943%)
11 Jahre: - 0,15% (3,105% -> 2,951%)
12 Jahre: - 0,15% (3,114% -> 2,959%)
13 Jahre: - 0,15% (3,114% -> 2,96%)
14 Jahre: - 0,15% (3,113% -> 2,96%)
15 Jahre: - 0,15% (3,113% -> 2,961%)
16 Jahre: - 0,15% (3,091% -> 2,939%)
17 Jahre: - 0,15% (3,069% -> 2,917%)
18 Jahre: - 0,15% (3,048% -> 2,895%)
19 Jahre: - 0,15% (3,026% -> 2,873%)
20 Jahre: - 0,15% (3,004% -> 2,851%)



Vereinigte Volksbank eG Saarlouis - Losheim - Sulzbach: Konditionserhöhung ab Di. 20.09.2022
Die Vereinigte Volksbank eG Saarlouis - Losheim - Sulzbach erhöht per Dienstag, 20.09.2022, ihre Basiszinsen um bis zu 12 Basispunkte.

Die wichtigsten Sollzinsbindungen im Überblick: (vorher)
0Y: 3,39 (3,39)
5Y: 4,46 (4,34)
6Y: 3,81 (3,70)
7Y: 3,81 (3,70)
8Y: 3,81 (3,70)
9Y: 3,81 (3,70)
10Y: 3,81 (3,70)
15Y: 4,22 (4,12)




Volksbank Bruchsal-Bretten eG: Konditionserhöhung ab Fr. 26.05.2023
 
Die Volksbank Bruchsal-Bretten eG erhöht per Freitag, 26.05.2023, ihre Basiszinsen um bis zu 20 Basispunkte.

Die wichtigsten Sollzinsbindungen im Überblick:
Zwischenfinanzierung: + 0,10% (5,60% -> 5,70%)
1 Jahr: + 0,15% (5,85% -> 6,00%)
2 Jahre: + 0,15% (4,90% -> 5,05%)
3 Jahre: + 0,15% (4,45% -> 4,60%)
4 Jahre: + 0,20% (4,15% -> 4,35%)
5 Jahre: + 0,15% (4,00% -> 4,15%)
8 Jahre: + 0,10% (3,75% -> 3,85%)
10 Jahre: + 0,10% (3,80% -> 3,90%)
15 Jahre: + 0,05% (4,05% -> 4,10%)




DSL Bank: Start DSL Aktion "15 Jahre ab Fr. 28.04.2023
 

 
Die DSL Bank startet ab Freitag, 28.04.2023 die DSL Aktion "15 Jahre".
Innerhalb des Aktionszeitraums vom 28.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023 gewährt die DSL Bank einen Nachlass i.H.v. 0,15%-Punkten auf die 15-Jahreskondition.



Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Konditionssenkung ab Di. 06.06.2023
 
Die KFW senkt per Dienstag, den 06.06.23 die Konditionen in den Programmen 124, 159, 261, 297, 298 und 300 um bis zu -11 BP.
Konditionenübersicht ab 06.06.23 (max. Laufzeit/max. Anzahl tilgungsfreie Jahre/Zinsbindung)

Wohneigentumsprogramm (124):
10/10/10: 3,70 %
25/03/05: 3,71 %
25/03/10: 3,70 %
35/05/05: 3,70 %
35/05/10: 3,70 %

Altersgerecht Umbauen (159):
10/10/10: 3,20 %
10/02/05: 2,58 %
10/02/10: 2,87 %
20/03/05: 2,65 %
20/03/10: 3,11 %
30/05/05: 2,67 %
30/05/10: 3,17 %

Wohngebäude Effizienzhaus (261):
10/10/10: 1,39 %
10/02/10: 0,01 %
20/03/10: 1,02 %
30/05/10: 1,27 %

Klimafreundlicher Neubau (297)
10/10/10: 1,69 %
10/02/10: 0,42 %
25/03/10: 1,44 %
35/05/10: 1,60 %

Klimafreundlicher Neubau (298)
10/10/10: 1,88 %
10/02/10: 0,74 %
25/03/10: 1,66 %
35/05/10: 1,80 %

Wohneigentum für Familien (300)
10/10/10: 1,26 %
10/02/10: 0,01 %
25/03/10: 0,96 %
35/05/10: 1,15 %


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Start KfW-Programm (300) Wohneigentum für Familien (WEF) ab 01.06.2023
 
Die KfW hat die Förderbedingungen des Programms 300 "Wohneigentum für Familien" zum Produktstart am 01.06.2023 veröffentlicht.  
Die genauen Finanzierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Produktmerkblatt.

Die wichtigsten Finanzierungsbedingungen im Überblickt:

Wer kann Anträge stellen?
Natürliche Personen (Privatpersonen)
  • die  alleine, als gemeinsamer Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner oder als  eheähnliche Gemeinschaft selbstgenutztes, klimafreundliches Wohneigentum  bauen oder ersterwerben wollen
  • die Eigentümer bzw. mind. zu 50% Miteigentümer des Wohneigentums werden
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • deren  zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem  Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet -  maßgeblich ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des  zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung
    (Bsp: Bei Antragstellung in 2023 -> Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus 2021 und 2020)
  • die, bzw. deren Kinder bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.

Was wird gefördert?
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichtetem, selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum.
  • Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit.

Folgende Förderstufen werden gefördert:
  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
  • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
  • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
  • ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro

Die Wohneinheit muss für mind. 5 Jahre ab Einzug selbst genutzt werden.
Die Verpflichtung zur Selbstnutzung endet jedoch spätestens mit Ende der ersten Sollzinsbindung.
Entfällt  die Selbstnutzung innerhalb der vorgegebenen Nutzungsdauer, erhöht sich  ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Änderung der Sollzins um 1% p.a.
Für  den Antrag ist Energieeffizienz-Experte einzubinden, für die  Förderstufe QNG zusätzlich ein Nachhaltigkeits-Berater und eine  Zertifizierungsstelle.

Antragstellung
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
  • Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
  • Abweichend  gilt als Vorhabensbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor  Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder  Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem  Finanzierungsinstitut oder einem Finanzvermittler stattfand.
  • Das Beratungsgespräch ist auf dem Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" zu dokumentieren.
  • Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn
  • Abweichend  gilt als Vorhabensbeginn die erste Kaufpreiszahlung, wenn der  Kaufvertrag eine automatisch aufschiebende/auflösende Bedingung enthält.
  • Grundlage  für den Antrag ist die von der Expertin oder dem Experten für  Energieeffizienz erstellte "Bestätigung zum Antrag" (BzA).

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig
  • Die von einem Energieeffizienz-Experten erstellte und von den Antragsteller unterzeichnete „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
  • Die  Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor  Antragsstellung der im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder  Lebenspartner / Partner aus einer eheähnlichen Gemeinschaft,  beziehungsweise des Alleinerziehenden
    (Bsp: Bei Antragstellung in 2023 sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020 einzureichen).
  • Die  Geburtsurkunde(n) für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei  Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im  Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden  Ehe- oder Lebenspartner leben.


Laufzeitvarianten zum 01.06.2023 im KfW-Programm 124
 
Ab dem 01.06.2023 führt die KfW im Wohneigentumsprogramm (124)  zusätzlich die folgenden beiden Laufzeitvarianten mit bis zu 35 Jahren  Laufzeit ein:

- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 5 Jahre Zinsbindung (35/5/5)
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung (35/5/10)

Die bisherigen Laufzeitvarianten bleiben unverändert bestehen.


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Start KfW-Programm (300) Wohneigentum für Familien (WEF) ab 01.06.2023
 
Die Förderung unterstützt ab Juni 2023 Familien mit Kindern mit  geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Erwerb von neuem  selbstgenutzten und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland.

Wer kann Anträge stellen?
Natürliche Personen (Privatpersonen)
- die Eigentümerin oder Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden,
- bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
-  deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei  einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet  und
- die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.

Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichtetem und klimafreundlichem Wohneigentum.
- Die Wohneinheit ist für eigene Wohnzwecke selbst zu nutzen.

Folgende Förderstufen werden gefördert:
- Klimafreundliches Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro

Für den Antrag ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden.

Antragstellung
- Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
-  Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht  werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines  Vorhabenbeginns.
- Abweichend gilt als Vorhabenbeginn der Beginn  der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines der Ausführung  zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes  Beratungsgespräch mit dem Finanzierungsinstitut oder einem  Finanzvermittler stattfand.
- Das Beratungsgespräch ist auf dem Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" zu dokumentieren.
- Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn
-  Ein Vorhabenbeginn nach Antragsstellung, aber vor Zusage der KfW, ist  zulässig, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko und begründet keinen  Rechtsanspruch auf Förderung.
- Grundlage für den Antrag ist die  von der Expertin oder dem Experten für Energieeffizienz erstellte  "Bestätigung zum Antrag" (BzA).

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig
-  Die von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz  erstellte und von den Antragstellenden unterzeichnete „Bestätigung zum  Antrag“ (BzA).
- Die Einkommensteuerbescheide des zweiten und  dritten Kalenderjahres vor Antragsstellung der im künftigen Haushalt  wohnenden Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise des Alleinerziehenden  (Zum Beispiel: Bei Antragstellung in 2023 sind die  Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020 einzureichen).
-  Die Geburtsurkunde(n) für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei  Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im  Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden  Ehe- oder Lebenspartner leben.


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Ausweitung Bonus für Worst  Performing Building (WPB) und Einführung Serielle Sanierung (SerSan) im  KfW Programm 261
 
Im KfW-Programm 261 werden ab heute die Tilgungszuschüsse erweitert.

Für „Worst Performing Buildings“ (WPB) wird ein zusätzlicher Bonus gewährt:

Effizienzhaus 70 EE WPB (25% Tilgungszuschuss)

Es wird ein zusätzlicher Bonus für die „Serielle Sanierung“ (SerSan) eingeführt

Effizienzhaus 40 SerSan EE (40% Tilgungszuschuss)
Effizienzhaus 40 SerSan     (35% Tilgungszuschuss)
Effizienzhaus 55 SerSan EE (35% Tilgungszuschuss)
Effizienzhaus 55 SerSan     (30% Tilgungszuschuss)

Die  Boni für Worst Performing Buildings und die Serielle Sanierung sind  kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.

Was ist ein „Worst Performing Building“?

Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes
seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen
Gebäudebestandes gehört.

Was ist „Serielle Sanierung“?

Eine „Serielle Sanierung“ liegt vor, wenn die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter
Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage
an bestehenden Gebäuden durchgeführt wird. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen
dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der
handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):  Einstellung Neubau im Programm 261 (Update Providerliste)
 
Mit der Einführung der Programme 297 und 298 wird parallel der Neubau im Programm 261 eingestellt.
Das Programm 261 ist ab März also nur noch bei Sanierungen anzuwenden!
Wir  werden zum 20.02. die Angebotserstellung bei Neubauvorhaben im Programm  261 providerübergreifend einstellen um sicherzugehen, dass alle  beantragten Vorhaben noch rechtzeitig an die KfW weitergeleitet werden.
Der Großteil unserer Provider wird bereits kurz vorher keine Anträge mehr entgegennehmen.



Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Neue BEG-Richtlinien zum 01.01.2023
 
Die wesentlichen Änderungen, die sowohl für Neubau als auch Sanierung gelten (KfW 261):
Erweiterung Antragsberechtigung:
Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert, damit ist die Antragsstellung wieder ohne Auflassungsvormerkung möglich.

Erhöhung und Ausweitung des Bonus für Worst Performing Buildings (WPB)
Der  Sanierungsbonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 %  angehoben und auf die Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 70 Erneuerbare  Energien (EE) ausgeweitet.
(Beantragung Stufe 70 EE ab 23.02.  möglich, Vorhaben kann ab dem 01.01.2023 begonnen werden, wenn vorab ein  Beratungsgespräch auf dem aktualisiertem KfW-Formular "Nachweis eines
Beratungsgesprächs" (Veröffentlichung 16.12. ) dokumentiert wurde)

Förderung Eigenleistungen:
Bei  privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Maßnahme  verbundenen Materialkosten gefördert werden (Bestätigung durch  Energieeffizienz-Experte nach Durchführung)
  
Verlängerung der Nachweisfrist für die Mittelverwendung
Die  Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist innerhalb von 54 Monaten nach  Zusage gegenüber der Hausbank einzureichen. Die Umsetzung der neuen  Frist von 54 Monaten in den Zusageschreiben erfolgt aus  technischen Gründen erst zum 23.02.2023.





Allianz Lebensversicherungs-AG: Baufi|Partner Newsletter #13
 
Themen:
KfW-Darlehen
Datenschutzerklärung
Mittelherkunftsnachweis
Kontaktdaten
Ausschluss KfW-Kombination


Allianz Lebensversicherungs-AG: Konditionssenkung ab Di. 16.05.2023
 
Die Allianz Lebensversicherungs-AG senkt per heute, den 16.05.2023, ihre Konditionen für Darlehenssummen unter 400 TEUR  über alle Zinsbindungen. Vor allem bei den langen Zinsbindungen ab 20  Jahre wirkt sich die Senkung mit bis zu -21 BP deutlich aus.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
10 J. ZiBi: -1 BP
15 J. ZiBi: -1 BP
20 J. ZiBi: -13 BP
25 J. ZiBi: -15 BP
30 J. ZiBi: -17 BP
35 J. ZiBi: -21 BP


Allianz Lebensversicherungs-AG: Zinsrabatt für KfW-Darlehen ab 15.05.2023
 
Ab Montag gewährt die Allianz einen Rabatt von 0,20% auf KfW-Darlehen (124, 261, 297 und 298)  (Mindestzins 0,01%)

- Aktion läuft bis 31. August
- auch in der Stand-Alone-Variante!


Allianz Lebensversicherungs-AG: Baufi|Partner Newsletter #11

Themen:
- KfW-Durchleitung ab 03.04.2023
- Datenschutzerklärung
- Identifizierung


Allianz Lebensversicherungs-AG: Update Produktabbildung + Baufi-Basis ist zurück!
 
Die Produktabbildung bei der Allianz wird vereinfacht.
Es gibt jetzt nur noch ein Standard-Produkt und Baufi-Basis.
Auf- oder Abschläge durch den Klimabonus werden direkt im Zins abgebildet.
Daher ist eine korrekte Befüllung des Feldes "Energieeffizienzklasse" sehr wichtig.
Klimabonus/-malus:
Energieeffizienzklasse  A+  0,2% Bonus
Energieeffizienzklassen A/B 0,1% Bonus
Energieeffizienzklassen C-E kein Bonus
Energieeffizienzklasse  F    0,1% Malus
Energieeffizienzklassen G/H keine Finanzierung möglich
Finanzierungen mit Klimabonus erkennt man auch am Namenszusatz "Grüne Baufi" und dem Hinweis "inkl. Klimabonus".

Ab sofort finden Sie auch wieder Baufi-Basis in der Zinssuche!
Mit  Baufi-Basis bietet die Allianz ein aggressiv gepreistes Produkt für  Finanzierungen die sich schlank abwickeln lassen bis 400.000 Euro  Darlehenssumme.
Es gibt für Kunden keinen Unterschied zwischen Baufi-Basis und dem Standard-Produkt.
Die Auf- oder Abschläge bzgl. der Energieeffizienzklasse gelten auch hier.

Voraussetzungen für Baufi-Basis:
- Finanzierungsauslauf:  bis 80% vom Verkehrswert
- Darlehenssumme: 75.000 EUR bis <400.000 EUR
- Berufsgruppen: Angestellte, Arbeiter, Beamte, niedergelassene Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Verwendungszweck: keine Einschränkung
- Pfandobjekte: 1—3 Familienhäuser und Eigentumswohnungen (wohnwirtschaftlich genutzt, Eigennutzung >=50%)
- Laufzeiten: 5 bis 40 Jahre
- Baujahr: ab 1900
- Eigenleistung: max. 30.000 EUR
- Sondertilgung 1- 5 %
- Sonstiges: nur eine Zinsfestschreibungszeit bzw. ein Baustein (kein KfW, kein Riester), nur annuitätische Tilgung
- Bitte beachten: beim Baufi Basis Produkt ist keine Anrechnung von Zusatzsicherheiten möglich


Allianz Lebensversicherungs-AG: Die Aktion Anschlussfinanzierung ist zurück!
Die Allianz startet ins Jahr 2023 mit einem Comeback der Aktion zur Anschlussfinanzierung

Im Aktionszeitraum vom 02.01.2023 bis zum 30.06.2023 werden die Umschreibungskosten übernommen.

Diese Kosten werden übernommen:
- Notarielle Kosten für die Erstellung der Grundschuldabtretungsurkunde des Altgläubigers
- Kosten für die Umschreibung der Grundschuld im Grundbuch
- Kosten für den Treuhändersperrvermerk (bei Buchgrundschulden)
- Kosten für die Löschung und Neueintragung bei fehlender ZPO-Klausel

Voraussetzungen:
- die abzulösenden Darlehen müssen seit mindestens 3 Jahren beim Altgläubiger bestehen
-  die Grundschuld muss nach §800 ZPO eingetragen sein (wenn nicht, ist  eine Neueintragung – Achtung: keine Kostenübernahme – erforderlich)
- der Umschuldungsbetrag beträgt mindestens 75 T€

Wichtig:
- Unterschiedliche Ablösetermine dürfen maximal 18 Monate auseinander liegen
- Termine innerhalb eines Monats können zum Monatsultimo zusammengefasst werden
- Rücklastschriften oder sonstige Leistungsstörungen führen zu einer Ablehnung der Anfrage


Allianz Lebensversicherungs-AG: Einstellung Zukunftsdarlehen + Veränderung Rahmenkriterien ab Mi. 01.06.2022
Die Allianz stellt das Zukunftsprodukt für alle Maklervertriebe zum 01.06. ein.
Anträge welche das Zukunftsprodukt beinhalten, müssen spätestens am 31.05. bei der Allianz vorliegen.
Aufgrund der fehlenden Nachlauffrist wird das Produkt bereits am Freitag, den
27.05.2022 nicht mehr in der Zinssuche angezeigt!

Weitere Veränderungen:
- die Kondition für Zwischenfinanzierungen wird erhöht auf 3,49%
- Erhöhung der Marge Forward auf 0,02% pro Monat  (nach 12 Monaten)
- Erhöhung der Lebenshaltungskosten auf 46% des Haushaltsnettoeinkommens
- Erhöhung der Mindestfinanzierungssumme auf 75 TEUR








Ostsächsische Sparkasse Dresden: Konditionserhöhung ab Fr. 26.05.2023
 
Die Ostsächsische Sparkasse Dresden erhöht per heute, 26.05.2023, ihre Basiszinsen um bis zu 19 Basispunkte.

Die wichtigsten Sollzinsbindungen im Überblick:
Zins Variabel: + 0,06% (4,03% -> 4,09%)
5 Jahre: + 0,19% (3,06% -> 3,25%)
6 Jahre: + 0,18% (3,04% -> 3,22%)
7 Jahre: + 0,17% (3,05% -> 3,22%)
8 Jahre: + 0,15% (3,08% -> 3,23%)
9 Jahre: + 0,15% (3,10% -> 3,25%)
10 Jahre: + 0,15% (3,12% -> 3,27%)
11 Jahre: + 0,14% (3,15% -> 3,29%)
12 Jahre: + 0,13% (3,19% -> 3,32%)
13 Jahre: + 0,13% (3,22% -> 3,35%)
14 Jahre: + 0,13% (3,23% -> 3,36%)
15 Jahre: + 0,13% (3,25% -> 3,38%)
20 Jahre: + 0,12% (3,20% -> 3,32%)


Ostsächsische Sparkasse Dresden: Rahmenkriterien ab Fr. 18.06.2021
Die Ostsächsische Sparkasse Dresden bietet absofort folgende Punkte nicht mehr an:

- die Laufzeiten von 1-4 Jahre nicht mehr an
- es sind keine Kapitalbeschaffungen mehr möglich
- keine Auslandsimmobilien mehr möglich    






Deutsche Kreditbank AG: Margenanpassung ab Di. 09.05.2023
 
Die Deutsche Kreditbank AG senkt per morgen, den 09.05.2023, ihre Marge BLA über alle Zinsbindungen um bis zu – 40 BP.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Marge BLA bis 50%:
- 5 BP (Marge für 10 Jahre bisher: 47 BP Marge neu: 42 BP)

Marge BLA bis 60%:
- 5 BP (Marge für 10 Jahre bisher: 48 BP Marge neu: 43 BP)

Marge BLA bis 70%:
- 5 BP (Marge für 10 Jahre bisher: 50 BP Marge neu: 45 BP)

Marge BLA bis 80%:
bis zu - 25 BP (Marge für 10 Jahre bisher: 54 BP Marge neu: 49 BP; Marge für 15 Jahre bisher: 73 BP Marge neu: 48 BP)

Marge BLA bis 85%:
bis zu - 25 BP (Marge für 10 Jahre bisher: 58 BP Marge neu: 53 BP; Marge für 15 Jahre bisher: 75 BP Marge neu: 50 BP)

Marge BLA bis 90%:
bis zu - 30 BP (Marge für 10 Jahre bisher: 66 BP Marge neu: 56 BP; Marge für 15 Jahre bisher: 82 BP Marge neu: 52 BP)

Marge BLA bis 95%:
bis zu - 30 BP (Marge für 10 Jahre bisher: 75 BP Marge neu: 60 BP; Marge für 15 Jahre bisher: 85 BP Marge neu: 55 BP)

Marge BLA ab 95%:
bis zu - 40 BP (Marge für 10 Jahre bisher: 88 BP Marge neu: 68 BP; Marge für 15 Jahre bisher: 103 BP Marge neu: 63 BP)


Deutsche Kreditbank AG: Anpassung Rahmenkriterien ab Do. 01.12.2022
 
Die Deutsche Kreditbank AG hat per heute, den 01.12.2022, ihre Rahmenkriterien angepasst.

Anbei die wichtigsten Änderungen. Die DKB finanziert zukünftig...
- ... Mehrfamilienhaus mit bis zu 5 Wohneinheiten (die Obergrenze bei der Gesamtanzahl bleibt bestehen)
- ... mehrere wohnwirtschaftlich genutzte Objekte auf einem Grundstück
- ... Anträge mit einer weiteren Immobilie als Zusatzsicherheit (Eintragung Gesamtgrundschuld erforderlich)
- ... Antragsteller mit ausländischen Arbeitgebern (Gehaltszahlung in EUR)
- ... die Ablösung von Ratenkrediten unter Berücksichtigung der Begrenzungen bei Auszahlungen und Ablöseterminen (Ausnahme: Kapitalbeschaffungen)
- ... Nachrangfinanzierungen bis 100% Verkehrswert



Deutsche Kreditbank AG: Anpassung Volltilgerabschläge ab Fr. 01.07.2022
 
Die Deutsche Kreditbank AG passt per morgen ihre Volltilgerabschläge an:






                                    
Commerzbank AG: Konditionssenkung ab Mi. 07.06.2023
 
Die Konditionen der Commerzbank reduzieren sich ab Mittwoch, den 07.06.2023 aufgrund Weitergabe der jüngsten Kapitalmarktentwicklung und turnusgemäßen Parameteranpassungen.

Die Zinssätze für variabel verzinslichen Darlehen bleiben unverändert.


Commerzbank AG: Erhöhung der Lebenshaltungs-, Miet- und Stromkosten zum 15.11.
Die Commerzbank AG erhöht technisch zum 15.11. die Pauschalen für Bewirtschaftungs-, Miet-
und Strom-kosten. Hintergrund sind die stark angestiegene Inflation und Preise
für Heizenergie und Strom, welche in den neuen Pauschalen angemessen
berücksichtigt werden.

Die einzelnen Änderungen finden Sie anbei im Überblick:
   Aktualisierung der Bewirtschaftungskostenpauschale auf 5€/qm Wohnfläche für eigengenutzte Immobilien
   Ergänzung einer Stromkostenpauschale von 90€ für die erste Person, 40€ für jede weitere Person. Diese wird systemseitig auf die Lebenshaltungskosten aufgeschlagen.



Commerzbank AG: Anpassungen der Haushaltspauschalen ab Fr. 10.06.2022
 
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei den Verbraucherpreisen passt die Commerzbank ihre Mindestpauschalen und die Höchstbeträge für die Lebenshaltungskosten am Freitag den 10.06. an und erhöht diese auf:










Wüstenrot Bausparkasse AG: Zusammenfassung Turbo Constant
 
Das Wohndarlehen Turbo ist für alle geeignet, die schnell und einfach einen Modernisierungskredit bis 50.000 Euro benötigen.

Was gibt es Wichtiges zu wissen:
- ohne dingliche Absicherung, aber man muss Eigentümer einer Immobilie sein
- max. 50 TEUR DS
- aktuell können die Laufzeiten auch länger als 10 und 15 Jahre sein
- interessante Provisionsmöglichkeiten
- Einstellung im System: Modernisierung oder Anfi
-  die wohnwirtschaftliche Verwendung muss erst zum Zeitpunkt der  Auszahlung nachgewiesen werden, bei Einreichung müssen keine  Verwendungsnachweise eingereicht werden
- DN max. 67 Jahre alt
- keine Selbstständigen / Freiberufler
- nur 6 Tage Bearbeitungszeit
- wird als fertiges Produkt in der Zinssuche zu sehen sein
- es gibt einen Klimabonus von - 26 BP beim Turbo Constant 10 --> Modernisierung Heizung, Dämmung oder Dach pflegen
- PV Anlage ist auch ein möglicher VWZ



Wüstenrot Bausparkasse AG: Konditionserhöhung ab Do. 01.09.2022
 

 
Die Wüstenrot erhöht per morgen die Konditionen in allen Zinsbindungen und allen Produkten um 30 BP.


Wüstenrot Bausparkasse AG: Sonderaktion ab Do. 28.01.2021
Die Wüstenrot AG startet heute ihre Sonderkonditionen für das Wohndarlehen Classic, Flex und Klima. Die Konditionen werden um bis zu 31 BP gesenkt.

Wohndarlehen Classic und Flex:
- 31 BP Abschlag
- Zinsbindung 10 und 15 Jahre
- Beleihungsauslauf maximal 100%
- 100 TEUR - 1 Mio. EUR
- keine selbständigen und Freiberufler
- kein Konditionssplitting mit KfW

Wohndarlehen Klima:
- 26 BP Abschlag

Wüstenrot Bausparkasse AG: Konditionserhöhung ab Do. 21.01.2021
Die Wüstenrot erhöht kurzfristig per morgen, den 21.01.2021, ihre Konditionen für das Wohndarlehen Turbo Constant und das Wohndarlehen Classic (Volltilger-Variante mit 10 Jahren Laufzeit) um 10 BP.



Sparkasse Saarbrücken: Konditionssenkung ab Mo. 18.10.2021
 
Die Sparkasse Saarbrücken senkt per heute, 18.10.2021, ihre Basiszinsen um bis zu 8 Basispunkte.
Die wichtigsten Sollzinsbindungen im Überblick: (vorher)
5Y: 0,99 (1,01)
6Y: 1,04 (1,07)
7Y: 1,10 (1,12)
8Y: 1,16 (1,19)
9Y: 1,21 (1,24)
10Y: 1,25 (1,30)
11Y: 1,32 (1,37)
12Y: 1,39 (1,45)
13Y: 1,44 (1,50)
14Y: 1,51 (1,57)
15Y: 1,57 (1,63)
16Y: 1,61 (1,67)
17Y: 1,66 (1,72)
18Y: 1,70 (1,77)
19Y: 1,74 (1,80)
20Y: 1,78 (1,86)




Kasseler Sparkasse: Margensenkung ab Fr. 09.06.2023
 
Die Kasseler Sparkasse senkt per Freitag, 09.06.2023, die Marge Modernisierungsdarlehen um bis zu 15 Basispunkte.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Modernisierungsdarlehen 1 Jahr: -0,05% (7.95% -> 7.90%)
Modernisierungsdarlehen 2 Jahre: -0,10% (6.30% -> 6.20%)
Modernisierungsdarlehen 3 Jahre: -0,10% (5.97% -> 5.87%)
Modernisierungsdarlehen 4 Jahre: -0,10% (5.80% -> 5.70%)
Modernisierungsdarlehen 5 Jahre: -0,15% (5.90% -> 5.75%)
Modernisierungsdarlehen 6 Jahre: -0,15% (5.95% -> 5.80%)
Modernisierungsdarlehen 7 Jahre: -0,15% (6.00% -> 5.85%)
Modernisierungsdarlehen 8 Jahre: -0,15% (6.05% -> 5.90%)
Modernisierungsdarlehen 9 Jahre: -0,15% (6.20% -> 6.05%)
Modernisierungsdarlehen 10 Jahre: -0,15% (6.25% -> 6.10%)
Modernisierungsdarlehen 15 Jahre: -0,15% (6.45% -> 6.30%)


Kasseler Sparkasse: Rahmenkriterien ab Mi. 13.07.2022
 
Die Kasseler Sparkasse passt ihre Rahmenkriterien an.

  • neuer Mindestüberschuss in der Haushaltsrechnung: 300 €
  • der Energieausweis ist ab sofort immer als Pflichtunterlage mit beizulegen






Sparkasse Neuss: Konditionsanpassung ab So. 12.03.2023
 
Die Sparkasse Neuss ändert per Sonntag, 12.03.2023, ihre Margen um bis zu 30 Basispunkte.
Die Änderungen im Überblick:

Aufschlag Grundmarge: 0.00 (alt)  0.10 (neu)
1 Jahr: 1.60 (alt) 1.30 (neu)
2 Jahre: 1.31 (alt) 1.01 (neu)
3 Jahre: 1.19 (alt) 0.89 (neu)
4 Jahre: 1.13 (alt) 0.83 (neu)
5 Jahre: 0.89 (alt) 0.59 (neu)
6 Jahre: 0.96 (alt) 0.66 (neu)
7 Jahre: 0.95 (alt) 0.65 (neu)
8 Jahre: 0.94 (alt) 0.64 (neu)
9 Jahre: 0.82 (alt) 0.52 (neu)
10 Jahre: 0.82 (alt) 0.52 (neu)
11 Jahre: 1.110 (alt) 0.810 (neu)
12 Jahre: 1.120 (alt) 0.820 (neu)
13 Jahre: 1.110 (alt) 0.810 (neu)
14 Jahre: 1.110 (alt) 0.810 (neu)
15 Jahre: 1.11 (alt) 0.81 (neu)
16 Jahre: 1.36 (alt) 1.06 (neu)
17 Jahre: 1.36 (alt) 1.06 (neu)
18 Jahre: 1.37 (alt) 1.07 (neu)
19 Jahre: 1.37 (alt) 1.07 (neu)
20 Jahre: 1.36 (alt) 1.06 (neu)





Sparda-Bank Südwest eG: Margenanpassung ab Di. 30.05.2023
 
Die Sparda-Bank Südwest eG passt ab Dienstag, 30.05.23 ihre Margen BLA wie folgt an:

Marge BLA bis 80% bis 6 Jahre: -0,05% (0.150% -> 0.100%)
Marge BLA bis 100% bis 6 Jahre: 0,10% (0.600% -> 0.700%)
Marge BLA bis 80% bis 10 Jahre: -0,05% (0.150% -> 0.100%)
Marge BLA bis 100% bis 10 Jahre: 0,10% (0.600% -> 0.700%)
Marge BLA bis 90% bis 15 Jahre: 0,05% (0.400% -> 0.450%)
Marge BLA bis 100% bis 15 Jahre: 0,05% (0.650% -> 0.700%)
Marge BLA bis 80% bis 20 Jahre: 0,05% (0.100% -> 0.150%)
Marge BLA bis 90% bis 20 Jahre: 0,10% (0.400% -> 0.500%)
Marge BLA bis 100% bis 20 Jahre: 0,10% (0.850% -> 0.950%)





BHW: Start 4-Wände-Kampagne „Bauen, Kaufen, Wohnen“
BHW startet ab sofort b.a.w. ihre 4-Wände-Kampagne „Bauen, Kaufen, Wohnen“.
Neues Sonderkontingent „TOP 300“ mit den folgenden Rahmenbedingungen:
-    Darlehenssumme >= 300.000,- bis 750.000,- Euro
-    Zinsbindung 10 und 15 Jahre
-    BLA bis 100% ohne BLA-abhängige Aufschläge
-    Kein Aufschlag für Kapitalanleger
-    Freiberufler möglich
-    Kein Provisionsspiel möglich
Das Sonderkontingent wird als eigenes Produkt angezeigt.
Außerdem wird das Sonderkontingent „15 für 12“ verlängert: 15 Jahre Zinsbindung zu den Konditionen einer 12-jährigen Zinsbindung (ist auf EUROPACE in den Einständen berücksichtigt).

Bitte beachten: Die beiden Sonderkontingente „Top 300“ und „15 für 12“ sind nicht kombinierbar


PSD Bank Nord eG – Konditionsänderungen
Die PSD Bank Nord eG hat ihre Konditionen für Darlehen mit einer 5-, 10- und 15-jährigen Sollzinsbindung um bis zu 0,20 Prozentpunkte gesenkt. Auch die Konditionen für 10-, 15- und 20-jährige Volltilger-Darlehen hat der Finanzierungspartner um bis zu 0,10 Prozentpunkte herabgesetzt. Zudem hat der Finanzierungspartner seine Konditionen für Darlehen mit einem Finanzierungsvolumen ab 200.000 Euro um 0,05 Prozentpunkte gesenkt.

Gleichzeitig hat die PSD Bank Nord ihre Konditionen für Darlehen mit einer Darlehenssumme unter 100.000 Euro sowie für Darlehen mit einem Beleihungsauslauf ab 60 Prozent und einer Darlehenssumme von 200.000 Euro um bis zu 0,10 Prozentpunkte erhöht.




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